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Die BaFin hat gegen die Northern Data AG am 7. Dezember 2020 ein Bußgeld in Höhe von EUR 34.000 festgesetzt. Hierbei geht es um Vorgänge bei der damaligen amp biosimilars AG aus den Jahren 2016/2017. Kern des Vorwurfs der BaFin war, dass der damalige Vorstand des Biotechnologie-Unternehmens eine bilanzielle Überschuldung nicht adhoc gemeldet habe. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass dies nicht adhoc-pflichtig war, insbesondere weil es bei einem Biotechnologie-Unternehmen normal ist und marktbekannt war, dass in der Anfangszeit bilanziell Verluste erwirtschaftet werden. Zur Vermeidung eines aufwändigen und langandauernden Verfahrens in Bezug auf langjährig zurückliegende Vorgänge in der Vorgängergesellschaft hat die heutige Northern Data AG jedoch das am unteren Rand festgesetzte Bußgeld akzeptiert. Die Gesellschaft hat diesen Sachverhalt nach Kenntnisnahme bereits in ihren Geschäftsberichten veröffentlicht, darüber hinaus steht die Verhängung des Bußgelds für den Vorgang bei dem ehemaligen Biotechnologie-Unternehmen ansonsten in keinerlei Zusammenhang mit dem heutigen Geschäft der Northern Data AG.

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