Frankfurt am Main, 5. März 2021 – Die Northern Data AG (WKN: A0SMU8, ISIN: DE000A0SMU87), Frankfurt am Main, hat im Nachgang der mit Wirkung zum 15. März 2021 erklärten Kündigung ihrer im Jahr 2019 ausgegebene Wandelanleihe 2019/2024 (WKN: A255D4, ISIN: DE000A255D47) entschieden, den verbleibenden Anleihegläubigern ein Wandlungsrecht zu gewähren.
Gemäß den Anleihebedingungen (§ 9) ist die Gesellschaft berechtigt, im Falle der Wandlung an Stelle von Aktien einen Barbetrag in Höhe von EUR 21,00 je Aktie, auf die die Anleihegläubiger ansonsten einen Anspruch hätten, zu zahlen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der kurzen Frist bis zum Rückzahlungstag am 15. März 2021, wird die Northern Data AG alle verbleibenden Anleihegläubiger so behandeln, als ob sie rechtzeitig gewandelt hätten, und ihnen statt des Nennbetrags zuzüglich Zinsen einen Barbetrag in Höhe von EUR 2.625,00 je noch ausstehender Schuldverschreibung zahlen. Die Zahlung erfolgt am 15. März 2021. Anleihegläubiger müssen hierzu keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Haftungsausschluss
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Northern DataAG und auch keinen Wertpapierprospekt der Northern DataAG dar. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen sind nicht als Grundlage für finanzielle, rechtliche, steuerliche oder andere geschäftliche Entscheidungen gedacht. Investitions- oder andere Entscheidungen dürfen nicht allein aufgrund dieser Pressemitteilung getroffen werden. Wie in allen Geschäfts- und Investitionsfragen, konsultieren Sie bitte qualifizierte Fachberatung. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb Kanadas, Australiens oder Japans bestimmt.