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Northern Data AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Northern Data AG: Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. stellt Vorermittlungen betreffend den Vorwurf der Marktmanipulation ein

29.11.2021 / 19:50 CET/CEST
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Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. stellt Vorermittlungen betreffend den Vorwurf der Marktmanipulation ein

Frankfurt am Main – 29. November 2021 – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. hat der Northern Data AG (XETRA: NB2, ISIN: DE000A0SMU87 / ISIN DE000A3E5EZ5) heute mitgeteilt, dass sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens betreffend den Vorwurf der Marktmanipulation mangels Anfangsverdachts abgelehnt hat.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. den Verdacht angezeigt, verantwortliche Personen der Northern Data AG hätten möglicherweise durch unrichtige oder irreführende Angaben in der Kapitalmarktkommunikation des Unternehmens gegen das Verbot der Marktmanipulation verstoßen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. hat diese Anzeige im Rahmen von Vorermittlungen überprüft und nach Anhörung des Unternehmens nunmehr mitgeteilt, dass schon kein Anfangsverdacht einer Marktmanipulation bestehe. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde daher förmlich abgelehnt.

Investor Relations:
Jens-Philipp Briemle
Head of Investor Relations
An der Welle 3
60322 Frankfurt am Main
E-Mail: jens-philipp.briemle@northerndata.de
Telefon: +49 171 557 6989


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