Northern Data AG / Schlagwort(e): Rechtssache 29.11.2021 / 19:50 CET/CEST AD HOC Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. stellt Vorermittlungen betreffend den Vorwurf der Marktmanipulation ein Frankfurt am Main – 29. November 2021 – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. hat der Northern Data AG (XETRA: NB2, ISIN: DE000A0SMU87 / ISIN DE000A3E5EZ5) heute mitgeteilt, dass sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens betreffend den Vorwurf der Marktmanipulation mangels Anfangsverdachts abgelehnt hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. den Verdacht angezeigt, verantwortliche Personen der Northern Data AG hätten möglicherweise durch unrichtige oder irreführende Angaben in der Kapitalmarktkommunikation des Unternehmens gegen das Verbot der Marktmanipulation verstoßen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. hat diese Anzeige im Rahmen von Vorermittlungen überprüft und nach Anhörung des Unternehmens nunmehr mitgeteilt, dass schon kein Anfangsverdacht einer Marktmanipulation bestehe. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde daher förmlich abgelehnt. Investor Relations: 29.11.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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