Der Vorstand der Northern Data AG, Frankfurt am Main, hat am 28. Januar 2021 beschlossen, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen der genannten Wandelschuldverschreibung wegen Geringfügigkeit des noch ausstehenden Nennbetrages gemäß § 3 Absatz 2 der Anleihebedingungen zum 15. März 2021 zu kündigen und dies gemäß den Anleihebedingungen bekanntgegeben. Nachfolgend fassen wir einige typische Fragen zusammen, die sich unseren Aktionären und Anleihegläubigern in dem Zusammenhang stellen können:
- Bis wann können die Schuldverschreibungen noch in Aktien umgetauscht werden? Es ist keine Wandlung mehr möglich
- Was ist mit meinen Zinsansprüchen, die seit der letzten Zinszahlung am 15. Februar 2021 entstanden sind? Bei der Rückzahlung werden selbstverständlich auch die bis dahin seit der letzten Zinszahlung am 15. Februar 2021 aufgelaufenen Stückzinsen bezahlt, dabei endet der Zinslauf mit Beginn des Tages an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden.
- Kann ich meinen jetzigen Bestand an Schuldverschreibungen noch aufstocken, um dann durch Ausübung meines Wandlungsrechts an mehr Aktien zu gelangen? Sie können Ihren Bestand zwar grundsätzlich noch aufstocken, aber bis zum Rückzahlungstag besteht keine Möglichkeit zur Wandlung.
- Kann ich mein Wandlungsrecht jetzt noch ausüben? Nein, da bis zum Rückzahlungstag kein Ausübungszeitraum gemäß den Anleihebedingungen vorliegt.
- Muss ich meiner Bank einen Auftrag erteilen, das Wandlungsrecht auszuüben, oder geschieht das automatisch? Es ist zu diesem Zeitpunkt keine Wandlung möglich.
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